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Wirtschafts-Lexikon

Mahnbescheid

Der Mahnbescheid gehört zum Prozess des gerichtlichen Mahnverfahrens. Ein Gläubiger stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag gegen einen Schuldner, woraufhin das Gericht diesem einen Mahnbescheid zustellt. Findet innerhalb der gesetzten Frist kein Widerspruch statt, wird er vollstreckbar.

 

Verwendung von Mahnbescheid in einem Satz

  • Der Mahnbescheid ist ein Dokument zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
  • Ein Mahnbescheid ist eine Möglichkeit des deutschen Zivilprozessrechts, einen Schuldner ohne Gerichtsverhandlung zur Zahlung einer Geldsumme zu bewegen.