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Wirtschafts-Lexikon

Merkantiler Minderwert

Als merkantilen Minderwert bezeichnet man den verringerten Wert eines Fahrzeugs, der nach einem Unfallschaden verbleibt, auch wenn eine Reparatur vorgenommen wurde. Man geht davon aus, dass trotzdem nach dem Unfall verborgene Mängel verbleiben können. Das mindert den Verkaufspreis des gebrauchten Fahrzeugs. Auf jeder dieser drei Stufen versteht sich die Vergleichsgröße „Fahrzeugschaden“ als Bruttoreparaturkosten plus merkantiler Minderwert. War ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, werden Sachverständige herangezogen, um den merkantilen Minderwert festzustellen.