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Wirtschafts-Lexikon

Mindesteinlage

Die Mindesteinlage legt den Geldbetrag für bestimmte, wirtschaftliche Aktionen fest. So wird eine Mindesteinlage für Konteröffnungen, etwa spezielle Sparkonten, verlangt. Auch der Erwerb von Geschäftsanteilen ist oft an Einschränkungen gebunden. Mindesteinlagen gelten auch für Unternehmensformen wie GmbHs. Die Mindesteinlage ist daher lediglich ein Kriterium für die Eröffnungsflexibilität des Kunden. Damit gelten beispielsweise die deutschen Bestimmungen über die Mindesteinlage (GmbH: 25.000 Euro) nicht, ausreichend ist ein Gründungskapital von lediglich einem Pfund Sterling (umgerechnet rund 1,40 Euro).