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Wirtschafts-Lexikon

Personenbezogenen Daten

Der aus dem Datenschutz stammende Begriff umschreibt Einzelangaben über eine bestimmte oder bestimmbare, natürliche Person. Darunter fallen beispielsweise Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum. Aber auch Angaben wie etwa Bankverbindung, Personalausweis- und Sozialversicherungsnummer. Nach der gesetzlichen Definition (§ 3 Abs. 1 BDSG) sind personenbezogene Daten „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz legal definiert.