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Wirtschafts-Lexikon

Hausgewerbe

Laut § 2 II Heimarbeitergesetz versteht man unter einem Hausgewerbe eine Unternehmung, bei der der Gewerbetreibende Waren im Auftrag eines Dritten herstellt, verarbeitet oder verpackt und sie diesem zur wirtschaftlichen Verwendung übergibt. Er darf hierbei nicht mehr als zwei weitere Hilfskräfte beschäftigen. Für Hausgewerbe wird auch häufig der Begriff Heimarbeit benutzt.