Das Bundesgesundheitsamt (BGA)
Das Bundesgesundheitsamt war eine Bundesbehörde, zu deren vornehmlichen Aufgaben der Schutz, die Förderung und die Kontrolle der Gesundheit der Deutschen gehörten. Insofern zählte insbesondere auch die medizinische Forschung zu ihrem Betätigungsfeld. Von Arzneimitteln über Problemstellungen der Epidemiologie bis hin zur Überwachung der Strahlenbelastung bei der Bevölkerung war die Bandbreite ihrer Verantwortlichkeiten außerordentlich groß. Auch der Verbraucherschutz, Fragestellungen der Gentechnik und die Veterinärmedizin gehörten zu ihren Verantwortlichkeiten. Das BGA wurde im Jahr 1952 gegründet und löste das damalige Reichsgesundheitsamt in seiner Funktion ab. Nach rund 42 Jahren im Dienste der Bundesrepublik wurde das Amt 1994 schließlich aufgelöst. Seine einzelnen wissenschaftlichen Institute wurden grundlegend umstrukturiert und zukunftsfähig gemacht. Teilweise verrichten Sie nach wie vor unentbehrliche Tätigkeiten – so zum Beispiel das Robert-Koch-Institut, das 2020 im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung erlangte.
Die Auflösung des BGA
Das Bundesgesundheitsamt war eine Einrichtung, die sinnvolle, wichtige und geradezu unentbehrliche Aufgaben wahrgenommen hatte. Ohne Kenntnis der damaligen politischen Entwicklungen und Zwänge ist die Auflösung einer solchen Institution auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Der Grund für diesen Schritt, zu dem sich die damalige Regierung des Bundeskanzlers Kohl entschieden hatte, war ein schreckliches Versagen im Bereich des Gesundheitsschutzes. Obwohl das BGA bereits 1981 ein Verfahren zur Hitzeinaktivierung von HI-Viren zugelassen hatte, war es möglich geworden, dass Hunderte Bundesbürger mit HIV-verseuchten Blutkonserven behandelt wurden. Die Folge war, dass weit über 500 Menschen an der durch das HI-Virus ausgelösten Erkrankung AIDS verstarben. Daher wurde Dieter Großkaus, der Präsident des Bundesgesundheitsamtes, bereits 1993 vom amtierenden Gesundheitsminister Horst Seehofer aus seiner Funktion entlassen. Im Anschluss wurden die verbleibenden Institute des BGA so unstrukturiert, dass sie den stetig wachsenden Anforderungen an schnelles und effektives Handeln bis heute Rechnung tragen können. Das Bundesgesundheitsamt war einfach zu groß und zu bürokratielastig geworden, um die ihm vom Gesundheitsministerium gestellten Aufgaben in der benötigten Qualität erfüllen zu können.