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Wirtschafts-Lexikon

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag muss folgende Angaben beinhalten: Die Namen des Arbeitnehmers und -gebers inklusive deren Adressen, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Bezeichnung der Beschäftigung, den Ort der Tätigkeit, die Verdiensthöhe und -regelung, die regelmäßigen Arbeitszeiten, Anspruch auf Urlaub sowie Kündigungsfristen. Außerdem muss auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hingewiesen werden, falls diese für das Beschäftigungsverhältnis relevant sein sollten. Weitere Angaben sind natürlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich.