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Wirtschafts-Lexikon

Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung ist eine steuerrechtliche Subventionsmaßnahme. Unternehmen können z.B. neben der planmäßigen Abschreibung bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens abgeschrieben werden. Sie kann in den ersten 5 Jahren beansprucht werden. Einnahmen-Überschussrechnung: Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist zulässig, wenn der Gewinn im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen hat. Beträgt die betriebliche Nutzung in einem dieser beiden Jahre weniger als 90 Prozent, ist keine Sonderabschreibung zulässig.