Die Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Unternehmen oder Privatpersonen nicht mehr in der Lage sind, Verbindlichkeiten zu bedienen. Hierbei wird zwischen einer kurzfristigen und einer dauerhaften Zahlungsunfähigkeit unterschieden, die dann ein Insolvenzverfahren begründet. Wenn ein Unternehmen trotz vorliegender Insolvenz, also bei absoluter Zahlungsunfähigkeit oder bei übermäßiger Verschuldung, keinen Insolvenzantrag stellt, droht der Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Die Prüfung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hat der GF besonders sorgfältig vorzunehmen.