Mehrstimmrechts– oder Vorzugsaktie bezeichnet eine Aktie mit erhöhtem Stimmrecht bei Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen. Gemäß § 12 II AktG sind Mehrstimmrechtsaktien in Deutschland nicht zulässig. In anderen Ländern sind Aktien mit mehreren Stimmrechten weit verbreitet. Eine kleine Schwachstelle des Instruments der Mehrstimmrechtsaktie liegt in der […] zusätzlich erforderlichen Kapitalmehrheit. Durch die Schaffung von Mehrstimmrechtsaktien soll das Interesse der öffentlichen Hand an einer Sicherung energiewirtschaftlicher und wohl auch fiskalischer Belange gewahrt werden.