Bei der Nichtbeistands-Klausel handelt es sich um eine Vertragsklausel der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, die besagt, dass kein Mitgliedsstaat für die Verbindlichkeiten anderer Mitgliedsstaaten haftet. Selbst dann nicht, wenn sich wirtschaftlich schwächere Staaten in einer Finanzkrise befinden. Die innereuropäische Solidarität wird begrenzt durch die No-Bailout- oder Nichtbeistands-Klausel. Im Gegenteil, mit dem Verbot der finanziellen Hilfe für ein Notlagenland nach der Nichtbeistands-Klausel (No-Bailout-Klausel) ist kein Handlungsspielraum vorgezeichnet worden.