Bislang war es Handwerkern nur gestattet ein Gewerbe anzumelden, wenn diese zuvor einen Meistertitel erworben haben. Mittlerweile ist diese Voraussetzung teilweise nicht mehr zwingend notwendig. Ohne Meistertitel müssen jedoch sechs Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, von denen vier Jahre in leitender Stellung abgeleistet werden mussten.