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Wirtschafts-Lexikon

Leistungsstörung

Die Leistungsstörung ist der Oberbegriff für viele in einem Schuldverhältnis nicht vertragsgemäߟe Leistungserbringung.

Die Leistungsstörung führt dazu, dass die Erfüllung des Schuldverhältnisses wesentlich beeinträchtigt wird. Hierunter wird grundsätzlich jede Pflichtverletzung verstanden.

Zu den wichtigsten Leistungsstörungen zählen

– die Unmöglichkeit, § 275 BGB,

– der Schuldnerverzug, § 286 BGB,

– der Gläubigerverzug, § 293 BGB sowie

– die Gewährleistungsansprüche