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Wirtschafts-Lexikon

Handlungsvollmacht

Bei der Handlungsvollmacht handelt es sich um eine Ermächtigung zur Führung eines Gewerbes oder zur Durchführung von bestimmten Geschäften, beispielsweise die regelmäßige Bestellung von Teilen in einer Reparaturwerkstatt durch einen Mitarbeiter des Unternehmens. Dazu ist es nicht notwendig, eine Prokura zu erteilen. Der Hauptaspekt der Handlungsvollmacht liegt in der Tatsache, dass sich diese nur auf Tätigkeiten bezieht, die die Geschäftstätigkeit gewöhnlich mit sich bringt. Der Handlungsbevollmächtigte ist somit nicht dazu befugt, beispielsweise ein neues Grundstück zu erwerben.