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Wirtschafts-Lexikon

Härteausgleich

Der Härteausgleich ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bedeutet, dass ein geringes gewerbliches Einkommen freigestellt werden kann. Nebeneinkünfte aus einer gewerblichen Nebentätigkeit, das sogenannte Nebengewerbe, sind bei der Einkommensteuererklärung anzugeben. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können solche Einkünfte von der Einkommensteuer befreit werden. Weitere Informationen find dich im § 46 (3) EStG und § 70 EStDV.