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Wirtschafts-Lexikon

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Für was steht das Bundesdatenschutzgesetz? 

Beim Bundesdatenschutzgesetzt geht es darum, personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Außerdem werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Informationen sicher aufzubewahren und mit entsprechenden Schutzmechanismen zu versehen. Der Datenschutz und die Datensicherheit gelten nicht nur für private Firmen. Auch Behörden und weitere staatliche Institutionen haben sich an die Datenschutzbestimmungen zu halten.

Welche Maßnahmen sind zu treffen? 

Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass eine Person darüber informiert werden muss, welche Daten von ihr erhoben werden. Außerdem erfordern manche Dienste die Einwilligung des Benutzers. Dies ist vor allem bei Trackingdiensten und Cookies auf Websites notwendig. Manche Daten dürfen dann nicht gesammelt und gespeichert werden, wenn der User nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Einer Person steht es zu, Einsicht in die erhobenen Daten zu erhalten. Ein Unternehmen muss hier alle Informationen auflisten, die es von der Person gesammelt hat und dieser zur Verfügung stellen. Außerdem steht es jedem frei, die vorhandenen Daten löschen zu lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der eigene Account gelöscht worden ist und die gesammelten Daten auch von den Unternehmensservern verschwinden sollen. Dieses Recht auf Vergessenwerden ist ebenfalls durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

 

Welche Strafen drohen beim Verstoß gegen die Gesetzgebung?

Die Bestimmungen sehen vor, dass jede Datenschutzverletzung und jeder Datenschutzmissbrauch unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden ist. Das ist vor allem der Fall, wenn sich dritte Personen unbefugten Zugriff zu den Daten verschafft haben. Je nach Unternehmensgröße können hohe Strafen verhängt werden, die eine Firma empfindlich treffen. Auch Websitebetreiber sollten darauf achten, dass ihre Inhalte den Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit entsprechen. Zur Pflichtangabe gehören das Impressum, der Datenschutzhinweis und der Cookie-Hinweis. Die Formulierungen sollten rechtlich sauber sein und alle wichtigen Punkte enthalten. Dazu zählen auch alle Programme, die personenbezogene Daten sammeln. Zusätzlich muss dem User die Möglichkeit gegeben werden, die Erhebung der Daten jederzeit abzulehnen.