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Wirtschafts-Lexikon

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind nach dem Einkommenssteuergesetz Ausgaben, die weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten berücksichtigte werden können. Sie sind in der Regel privat veranlasst und können aufgrund von Sondervorschriften unter bestimmten Voraussetzungen das zu versteuernde Einkommen senken. Bei einer Erstausbildung, gelten damit einhergehende Kosten als Sonderausgaben. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können Kinderbetreuungskosten mit bis zu zwei Drittel der angefallenen Kosten als Sonderausgaben abgezogen werden.