Die Nichtausschüttung von Gewinnen eines Unternehmens nennt man Thesaurierung. Die Einbehaltung der Gewinne dient der Bedienung von Unternehmenszwecken im Sinne der Selbstfinanzierung. Ebenso wird die Wiederanlage von Erträgen aus Wertpapieren in weitere Wertpapiere als Thesaurierung bezeichnet. Bei der Thesaurierung von Investmenterträgen sind steuerliche Verfahrensweisen zu beachten. Bei der Thesaurierung von Investmenterträgen ist noch zu unterscheiden, ob es sich dabei um einen deutschen oder ausländischen Fonds handelt.