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Wirtschafts-Lexikon

Dauerschuldzinsen

Der Begriff der Dauerschuldzinsen stammt aus dem Gewerbesteuergesetz. Zinsen werden als Dauerschuldzinsen bezeichnet, wenn sie wirtschaftlich mit der Gründung, dem Erwerb oder der Erweiterung des Unternehmens zusammenhängen. Ein gewisser Prozentsatz, der gesetzlich festgelegt ist, ist laut dem Gewerbesteuergesetz bei der Berechnung des Gewerbeertrags dem Gewinn hinzuzurechnen.