Das Besteuerungsverfahren beinhaltet die Art und Weise der Ermittlung sowie der Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Grundsätze für das Besteuerungsverfahren sind in der Abgabenordnung (AO) niedergeschrieben. Das Besteuerungsverfahren wird von der Finanzbehörde geleitet.
Das Besteuerungsverfahren besteht aus dem
- Steuerermittlungsverfahren,
- Steuerfestsetzungsverfahren und
- Steuerfeststellungsverfahren.
Damit das Besteuerungsverfahren für alle Bürger und Unternehmer gleichermaßen gerecht ist, bestehen für alle Beteiligten Mitwirkungspflichten, § 90 AO.