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Wirtschafts-Lexikon

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart aus dem Verwaltungsrecht, die auf die Aufhebung eines Verwaltungsakts abzielt. Der Inhalt des Verwaltungsakts kann jedoch nicht geändert werden.

Aber auch im Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht findet die Anfechtungsklage Anwendung. Bei ersteren geht es um die Anfechtung von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung. Letztere bezieht sich auf Verwaltungsakte die bei erfolgreicher Klage aufgehoben werden.