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Wirtschafts-Lexikon

Negativklausel

Die Negativklausel ist in fast allen Kreditverträgen enthalten. Sie ist ein Schutzabkommen zwischen Schuldner und Gläubiger, das den Gläubiger schützt und sicherstellt, dass der Schuldner Vermögenswerte (wie z. B. Grundbesitz) nicht veräußert, belastet oder Dritten als Sicherheit stellt.

Diese beinhaltet neben der Darstellung der aktuellen Verwaltungspraxis vor allem die Einführung der neuen 5-Prozent-Sonderquote innerhalb der 50-Prozent-Mischungsquote für Schuldscheindarlehen, welche die Anforderungen an die Besicherung mit der Negativklausel nicht vollumfänglich erfüllen.