Der Sammelbegriff bezeichnet sämtliche Kreditinstitute, die laut Satzung oder Gesetz einen öffentlichen Auftrag besitzen. Hierzu zählen unter anderem die Sparkassen, die Landesbausparkassen und die Landesbanken, aber auch Förderbanken wie zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Dass damit aufgeworfene Problem, wie die kommunalwirtschaftliche Betätigung zur Versorgung fremder Gebiete demokratisch legitimiert werden kann, wird – bisher ohne überzeugende Begründung für die Zulässigkeit – auch für die öffentliche Kreditwirtschaft diskutiert.