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Wirtschafts-Lexikon

Genossenschaft

Wenn sich natürliche und juristische Personen, die die gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen verfolgen und unternehmerisch tätig sind, zusammenschließen, wird dies als Genossenschaft bezeichnet. Eine Rolle spielt lediglich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, die im Genossenschaftsgesetz verankert ist. Sie muss in das Genossenschaftsregister aufgenommen werden, wobei festgelegte Formalitäten beachtet werden müssen. Die Anzahl der Mitglieder einer Genossenschaft ist unbegrenzt. Man trifft Genossenschaften oft in der Landwirtschaft, im gewerblichen Mittelstand und im Bau- und Wohnungsbereich an.