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Wirtschafts-Lexikon

Enteignung

Was bedeutet Enteignung? 

Bei einer Enteignung handelt es sich um die Übernahme eines beweglichen oder unbeweglichen Eigentums durch den Staat. Diese kann zum Beispiel zum Bau von Straßen erforderlich sein und ebenso im Falle des Vorhandenseins von Boden- und Naturschätzen, sowie auch von Produktionsmitteln. Man unterteilt sie in zwei Formen: die Legalenteignung und die Administrativenteignung. Bei einer Legalenteignung tritt der Entzug unverzüglich durch eine Entscheidung des Parlamentes in Kraft und kann nur durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Die Administrativenteignung hingegen kann nur durch einen vorherigen langwierigen Verwaltungsakt aufgrund von bestehenden Gesetzen in Kraft treten. Die Enteignung erfolgt in der Regel im Rahmen der geltenden Gesetze der Bundesrepublik. Das Recht am Privateigentum ist im Artikel 14 des Deutschen Grundgesetzes abgesichert.

Die Enteignung im Grundgesetz, gemäß Art. 14

Im Grundgesetz heißt es, dass jedem Bürger das Recht auf sein Privateigentum zustehe, aber falls dies dem Allgemeinwohl diene, der Staat ein Anrecht darauf habe. In einem solchen Fall wendet der Staat die Methode der Enteignung an und entzieht die Sache dem ursprünglichen Eigentümer. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Gesetzeslage es ebenso vorsieht, dass zuvor ehrliche Bemühungen getätigt wurden das Eigentum, auf legale Weise zu erwerben. Diese Bemühungen, sowie der Zweck der Maßnahme müssen beweisbar sein und offengelegt werden. Nur wenn sich keine Möglichkeit eröffnet das Eigentum anderweitig zu erhalten und der Erhalt von diesem dem Allgemeinwohl gilt, ist eine Enteignung zulässig. Des Weiteren muss eine entsprechend dem Wert der Sache gerechten Entschädigung geleistet werden. Sollte es aber zu keiner Einigung über die Höhe der Entschädigung kommen, kann ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden, durch welches die Ausmaße der Entschädigung bestimmt werden können. Es handelt sich bei den Entscheidungen zum Entzug des Eigentums immer um Einzelfälle, da zuvor separat eingeschätzt und abgestimmt werden muss, welches Recht das Vorrecht in der jeweiligen Situation hat.