S.I.C. Der An- und Verkauf, die Reparatur und Wartung sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.