S.I.C. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, über den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, über den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder KG und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder KG, über Versicherungen, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.