S.I.C 1. der Betrieb von Entsorgungs- und Reinigungsanlagen, 2. die Akquisition von Abfällen, 3. die Behandlung und Aufbereitung dieser Abfälle, 4. die Zuführung der erzeugten Produkte oder Abfälle zur Verwendung, Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung, 5. die Vermarktung der erzeugten Produkte, Brennstoffe und Abfälle in eigenen und Fremdanlagen sowie 6. die Vermarktung eigener und fremder Abfallbehandlungs-/-aufbereitungskapazitäten. .