S.I.C. Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Hiervon umfasst ist die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die durch zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden; sowie die Annahme und Weitergabe von Mandaten an andere Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsgesellschaften.