
Rechtsanwaltskanzlei Damian Hötger, Mag. rer. publ.
Fischtorplatz 21, 55116 MainzEine Erfahrung reicher! Nach den Kommentierungen der Rechtsanwaltskammern gehört es zu den Pflichten des Rechtsanwalts - bei Vorlage eines Berechtigungsscheins im Strafverfahren / Beschuldigtenanhörung - aufgrund der erkennbaren Mittellosigkeit des Mandanten diesen auf die Entstehung zusätzlicher Kosten hinzuweisen und dies schriftlich zu fixieren zur Beweissicherung bei etwaigen Vergütungsstreitigkeiten Beschuldigtenanhörung und Berechtigungsschein vorgelegt Von zusätzlichen Kosten keine Rede Nach der Einstellung des Verfahrens kam eine Gebührenforderung in Höhe von ca. 386 € die dann auf ca. 553 € und zuletzt auf ca. 766 € erhöht wurde Obwohl ich bei Kenntnis derartiger Kosten ein Mandat nicht erteilt hätte und im Hinblick meiner finanziellen Situation die Forderung selbst ratenweise nicht ausgleichen konnte hat RA Hötger Strafanzeige gegen mich erstattet Das Verfahren wurde eingestellt RA Hötger hat ein Mahnverfahren eingeleitet und anschließend Klage gegen mich erhoben




