S.I.C. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Gefördert werden sollen vornehmlich Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren. Diese Förderung soll insbesondere Mädchen und Jungen aus sozial schwachen Schichten zu Gute kommen. Gefördert werden soll die Eigen- und Mitverantwortung, die Selbständigkeit, die schulischen Leistungen sowie der Aufbau und die Unterstützung eines Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins.