S.I.C. Das treuhänderische Halten und Verwalten von GmbH-Anteilen, Aktien und Personengesellschaftsanteilen sowie das treuhänderische Verwalten von Geldbeträgen, Wertgegenständen, Vermögen - und Vermögensbestandteilen sowie alle Tätigkeiten, die Gegenstand eines Treuhandverhältnisses sein können, soweit dies ohne behördliche und bankaufsichtsrechtliche Genehmigung erlaubt ist. Tätigkeiten gem. § 1 Abs. 1 a sowie Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG) werden nicht ausgeführt.