S.I.C. Der Betrieb und die Verwaltung von Hotels. Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann für alle oder einzelne Geschäftsführer eine abweichende Vertretungsregelung beschließen; sie kann alle oder einzelne Geschäftsführer für die Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.