S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Geschenkartikeln, Haushaltswaren und Textilien sowie mit Brillen aller Art, dazugehörenden Accessoires und allen optischen Hilfsmitteln. (2) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.