S.I.C (1) Die Gesellschaft dient der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Gemeinde. Sie fördert darüber hinaus den Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere fördert sie Entwicklung und Betrieb von Techniken zur Nutzung erneuerbarer und regenerativer Energien. (2) Die Gesellschaft hat sich insbesondere folgende Maßnahmen zum Ziel gesetzt: die Beschaffung, Vermittlung und Veräußerung geeigneter Grundstücke zur Unternehmensan- und -umsiedlung als unerläßliche Voraussetzung für die Erhaltung und Vermehrung von Arbeitsplätzen sowie aus Gründen des Immissions- und Lärmschutzes. (3) Zur Erreichung dieses satzungsmäßigen Zwecks ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt: (a) Grundstücke zu erwerben, zu veräußern, zu vermieten oder zu verpachten sowie grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu begründen, zu veräußern oder aufzuheben (b) zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (c) vermittelnd im Auftrage anderer Personen, Körperschaften, Gesellschaften oder Firmen tätig zu werden und für deren Rechnung die Verwertung von Grundstücken zu übernehmen und zu betreiben, wenn anders die Erfüllung des Gesellschaftszweckes nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu erreichen ist (d) Zuschüsse entgegenzunehmen und Darlehen aufzunehmen (e) zur Beteiligung an anderen Unternehmen.