S.I.C Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: Beratung und Vertretung in Steuersachen; Hilfeleistung bie der Erfüllung steuerlicher Pflichten; Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; Existenzgründungsberatung; sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; gutachterliche Tätigkeit; Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und treuhänderische Tätigkeit.