S.I.C. Die Produktion von und der Handel mit Messerschmiedewaren im weiteren Sinne, soweit für Produktion und Handel keine Genehmigung nach Waffengesetz oder vergleichbaren Regelungen erforderlich sind. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.