S.I.C. Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, die auch in § 34 c GewO aufgeführt sind. Auch ist der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte sowie Ingenieur- und Dienstleistungen Gegenstand des Unternehmens.