S.I.C. Aufgabe und Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Errichtung, das Durchführen und die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen, Dienste und Angebote, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörige in allen Lebenslagen und Altersstufen bedeuten. Die Gesellschaft kann die dafür notwendigen Einrichtungen und Dienste selbst betreiben oder sich daran beteiligen.