S.I.C. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschmitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.