S.I.C Das Betreiben von Onlineshops sowie der Onlinehandel mit erlaubnisfreien Gegenständen des täglichen Bedarfs. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.