Eine Neuigkeit von Allianz Generalvertretung Carsten Windler

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Sturmwarnung für Nienburg: Welche
Versicherung zahlt im Schadenfall?

Winde mit Geschwindigkeiten von mindestens 74,9 Stundenkilometern
oder 9 Beaufort bezeichnet man aus meteorologischer Sicht als Sturm. Versicherungen stehen schon bei weniger starken Winden ein, nämlich ab 8 Beaufort oder 62 Stundenkilometern. Gut beraten ist, wer weiß, wie er sich im Fall eines Falles zu verhalten hat.
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Wie schütze ich mich vor Sturm?

"Falls Sie noch die Zeit haben, sichern Sie Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten, sofern sich diese nicht ins Gebäude bringen lassen. Fahrzeuge sollten vorausschauend und sicher abgestellt werden, am besten in der Garage. Schließen Sie im Haus Fenster und Türen, gegebenenfalls auch Rollläden", rät Allianz Versicherungskaufmann
Carsten Windler.

Wer sich im Freien aufhält, sollte nach Möglichkeit ein festes Gebäude aufsuchen. Meiden Sie Wälder und Alleen, und zwar nicht nur während eines Sturms oder Orkans, sondern auch danach, weil instabile Bäume und herab fallende Äste an den Tagen nach dem Sturm eine Gefahr darstellen. Zudem sollte man sich nicht in der Nähe von Baugerüsten aufhalten.
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Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Für Sturmschäden ab Windstärke acht – das entspricht Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern – kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das Risiko Sturm/Hagel auch mitversichert wurde. Versichert sind Schäden wie abgedeckte Dächer, beschädigte Schornsteine oder Markisen.

Wird Mobiliar durch Sturm oder Hagel beschädigt, übernimmt die Wiederbeschaffungskosten die Hausratversicherung – und zwar zum Neuwert. Das kann dann relevant werden, wenn es beispielsweise durch ein vom Hagel zerstörtes Dachflächenfenster regnet.


Nicht versichert sind jedoch Schäden, die durch eine Sturmflut entstehen.


Bei einem Sturm werden oft Autos zerbeult oder zerkratzt, wenn Dachziegel, Hagelkörner oder Äste gegen das Fahrzeug geschleudert werden. Diese finanziellen Folgen dieser Schäden übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung abzüglich eines eventuell vereinbarten Selbstbehalts. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.

Großen Schadenersatzforderungen kann man ausgesetzt sein, wenn ein durch Sturm herabfallender Dachziegel oder ein abgeknickter Baum, der auf dem Versicherungsgrundstück steht, das Nachbargebäude oder Fahrzeuge beschädigt oder Passanten verletzt. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft in diesem Fall die Privat-Haftpflichtversicherung, bei Mehrfamilienhäusern die Haushaftpflichtversicherung. Der Anspruch wird geprüft und berechtigte Forderungen bezahlt. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.
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Was tun im Schadenfall?

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich. Ein abgedecktes Dach sollte so schnell wie möglich notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt für eine beschädigte Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Allianz Kunden können im Schadenfall auf den kostenlosen Allianz Handwerker-Service (AHS) zählen. Auf Wunsch übernimmt der AHS bei Schäden am Wohngebäude die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz.


Im Schadenfall rät die Generalvertreter Carsten Windler den Betroffenen, so schnell wie möglich den Versicherungsvertreter vor Ort zu informieren, damit dieser den entstandenen Schaden aufnehmen und dessen Regulierung einleiten kann. Zusätzlich hat die Allianz die kostenlose Notrufnummer 00800.11 22 33 44 geschaltet.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:
• Versicherungsnummer
• Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
• Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
• Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
• Telefonnummer für Rückfragen und Terminvereinbarungen

Erstellt am 10.01.2015 von

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