S.I.C. (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung von Unternehmen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Leitung und die Koordination der Geschäftsführung dieser Unternehmen. In diesem Zusammenhang kann die Gesellschaft Dienstleistungen für die Beteiligungsgesellschaften (z.B. Buchhaltung, Telefonzentrale, Personalverwaltung etc) übernehmen. (2) Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist der Einkauf und der Vertrieb von Informations- und Telekommunikations-Hardware, Software und Zubehör, sowie die Erbringung aller im IT-Bereich anfallenden Dienst- und Serviceleistungen sowie Beratungsleistungen und alle verwandten Geschäftszwecke. (3) Die Gesellschaft kann Lizenz- und Kaufverträge abschließen, Handelsgeschäfte durchführen, Vertretungen übernehmen und auch andere Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand gemäß vorstehender Bestimmung mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.