S.I.C. 1. Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von eigenen Produkten für die Überprüfung von Führerscheinen und anderen Dokumenten oder Gegenständen, die eine regelmäßige Kontrolle erfordern, sowie der Handel mit fremden Produkten und das Erbringen von Dienstleistungen für dieses Geschäftsfeld. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Maßnahmen ausführen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.