S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen in Form von Training, Coaching und Beratung. (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft darf sich an Zusammenschlüssen im In- und Ausland beteiligen, deren Zweck es ist, die wirtschaftliche Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern.