Gruchot & Partner Rettung von Unternehmen
Stets geht es uns um die Möglichkeit der Rettung des Unternehmens, dass heißt, die Erhaltung der Arbeitsplätze und der Existenz des Unternehmers, oder aber die Sicherung einer neuen Perspektive für alle Beteiligten für die Zeit nach einer eventuellen Insolvenz, wobei wir die Möglichkeiten der Insolvenzrechtsreform seit dem 01.01.1999 aktiv nutzen.
Eine herausragende Möglichkeit bietet die Insolvenzordnung seit dem 01.01.1999 z. Beispiel durch das Instrument eines Insolvenzplanes, der es Unternehmern gestattet, unter gewissen Voraussetzungen auf der Grundlage eines zu erstellenden, vom Gericht, nach Genehmigung durch die Gläubigerversammlung, bestätigten Insolvenzplanes anschließend das eigene Unternehmen, nach darauf folgender Aufhebung des Insolvenzverfahrens, fortzuführen.