Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Betrag, den man zahlen müsste, um einen Vermögensgegenstand der gleichen Art und Weise und mit den gleichen Funktionen zu beschaffen. Meist sind diese Werte in Preiskatalogen oder Preislisten zu finden oder mit Hilfe eines Kostenvoranschlags zu ermitteln. In der Bilanz muss ein Gut mit dem Wiederbeschaffungswert angesetzt werden, wenn dieser niedriger ist als die Anschaffungskosten.