Unter dem Oberbegriff Rentenversicherungsträger werden alle Institutionen und Organisationen zusammengefasst, die in Deutschland für die Erbringung von Leistungen der gesetzlich geregelten Rentenversicherung zuständig sind. Sie treten gemeinschaftlich unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung auf. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie als Neuversicherter zuständig ist, wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Die Rentenversicherungsträger prüfen, welche Beschäftigten pflichtversichert sind oder ob Ausnahmetatbestände wie z.B. eine Befreiung von der Versicherungspflicht besteht.