
Reisekosten bezeichnen die Ausgaben für berufliche bzw. betriebliche Reisen, welche in Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand gegliedert sind. Die Reisekosten können als Werbungskosten, Sonder- oder Betriebsausgaben in der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Bei Pendlerpauschale, Verpflegungs- und Reisekosten stehen 2014 einige Neuerungen ins Haus. Ein neues Reisekostenrecht soll die steuerlichen Regeln für Reisekosten einfacher und rechtssicherer machen.

