Das Realisationsprinzip, das für bilanzierende Unternehmen von Bedeutung ist, besagt, dass Gewinne erst erfasst werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich realisiert wurden.

Das Realisationsprinzip, das für bilanzierende Unternehmen von Bedeutung ist, besagt, dass Gewinne erst erfasst werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich realisiert wurden. Beispielsweise darf eine Wertsteigerung der Lagerbestäde erst in der Bilanz erfasst werden, wenn diese auch verkauft wurden. Verluste müssen hingegen aufgrund des Vorsichtsprinzips sofort erfasst werden.